Wenn wieder einmal, wie soeben geschehen, deutsche Soldaten in Afghanistan, dem führenden Produzenten von Heroin, einem irren Selbstmordattentäter zum Opfer fallen, dann schlägt die Stunde der pathetischen Redner. Dem neuen deutschen Verteidigungsminister, Thomas de Maizière, der sich gern als patriotischen Bewahrer von Zucht und Ordnung geriert, bietet der neuerliche Anschlag auf die Bundeswehr die Gelegenheit, sich als sorgender und besorgter Übervater der Truppe zu präsentieren.
Roh-Opium aus Afghanistan zur Heroin-Erzeugung; Drogenanbau und Droganhandel florieren wie nie zuvor. Foto: Bentlogic
Doch wäre sein Auftritt wirklich das was er vorgibt zu sein, würde de Maizière tun, was ein wirklich sorgender Vater tun würde: Er würde sich selbst und öffentlich fragen, ob es gerechtfertigt war und ist, „seine Jungs da unten“ der Gefahr auszusetzen und – das Wichtigste – ihn würde nur ein Ziel umtreiben, sie aus dem Schlamassel so schnell wie möglich herauszuholen. Doch weit gefehlt. Die Toten müssen stattdessen als Legitimation für den weiteren Einsatz (und damit potentiell weitere Tote) herhalten. Fast unbemerkt treten dabei verfassungsmäßige Grundsätze in den Hintergrund.
Stehende Heere – ein nationalstaatliches Fossil
des 20. Jahrhunderts
Verteidigungsminister de Maizière ist gerade dabei, die Bundeswehrreform zu nutzen, um der deutschen Armee wieder selbstbewussten Patriotismus einzuflößen. Sein suggestives Motto: „Wir. Dienen. Deutschland“. Doch Deutschland droht weit und breit keine militärische Gefahr. Es ist außerdem offensichtlich, dass stehende Heere ein nationalstaatliches Fossil des 20. Jahrhunderts sind. Nicht russische Truppen gefährden Deutschland, sondern die importierte organisierte Kriminalität, wie die Russenmafia. Wozu also der gigantische Aufwand der Unterhaltung eines Heeres? Wäre eine multinationale EU-Truppe, etwa zum Schutz der EU-Außengrenzen, nicht zeitgemäßer und ließen sich die dadurch gesparten Gelder für ein nationales Heer nicht besser in eine effektive Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der prophylaktischen Terrorabwehr investieren?
Leute wie de Maizière empört das Aufwerfen der Sinnfrage einer deutschen Armee als eine Art Sakrileg. Sie leiten die Existenzberechtigung eines Heeres aus der Verfassung ab, in der die Rolle der Armee in Zeiten des – seit 1989 beendeten – kalten Krieges definiert wird. Die gleichen Leute sind es aber auch, die schleichend genau die Verfassung umzuschreiben versuchen und in Ermangelung konkreter Bedrohungen vor Ort den Einsatz der Armee auf anderen Kontinenten festgeschrieben wünschen. Deutsche Soldaten sollen in Mali oder sonst wo ihr Leben riskieren. Wozu? Das wird die jeweilige Regierung kraft Mehrheitsbeschluss von ein paar hundert Abgeordneten dann schon festlegen.
Selbstmordattentate auf deutsche Soldaten arbeiten diesen Planspielen direkt zu. Selbst wenn sich kein einziges Argument mehr für den militärischen Einsatz im Opiumland Afghanistan finden ließe, dass der Tod toter Kameraden nicht sinnlos gewesen sein darf bleibt ein schon aus Pietätsgründen unanfechtbares Universalargument. Und wenn wir schon in Afghanistan fest hängen, warum dann nicht die aufgebaute Infrastruktur für Auslandseinsätze nutzen und nach Jemen oder Mali gehen? Wird diesen Tendenzen nicht frühzeitig entgegengewirkt, ist es nur eine Frage der Zeit, dass ein deutscher Bundeskanzler ungestraft die Exekution mutmaßlicher Bombenleger in einem xyz-Land durch deutsche Elitetruppen bejubeln darf. Trotz Verfassung, die Beschuldigten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung zugesteht; trotz Verfassung, die eine Todesstrafe nicht kennt. HEINZ KNOTEK
Zuletzt aktualisiert: 29.05.2011 von Heinz Knotek
Deutschland hat bis heute noch keinen rechtsgültigen Friedensvertrag
mit den Gegnern des 2. Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier
alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat.
Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Art. 53
und107 der UN-Charta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47
Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand
kann nur durch einen Friedenvertrag aufgehoben werden. Die SHAEF-
Gesetze der USA haben immer noch ihre Gültigkeit erhalten und stehen
über dem BRD-Grundgesetz. Mit der Streichung des Art. 23 GG ist
am 17.07.1990 nicht nur das GG , sondern die „BRD“ selbst als
provisorisches Staatsgebilde erloschen. Nun ist die Frage zu stellen,
welchen völkerrechtlichen Status seit dem die Bundeswehr hat?
Nach den Aussagen von Völkerrechtlern und Militärhistorikern hat
die BW den Status von Freischärlern und Partisanen! Warum kümmert sich eigentlich niemand um diese Unglaublichkeiten? Die BW
sollte so schnell als möglich Feindesland verlassen!